Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Mitwirkungsverfahren
Der Gemeinderat hat die Vorlage Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland zuhanden der kantonalen Vorprüfung und zur Mitwirkung gemäss § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) der Bevölkerung verabschiedet. Die Unterlagen liegen nun vom Montag, 19. März 2018 bis Freitag, 11. Mai 2018, zur Mitwirkung öffentlich auf und können in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden eingesehen werden. Ebenfalls können Sie auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Sie sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten (§ 3 BauG).
Beim Mitwirkungsverfahren handelt es sich nicht um das Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach § 24 BauG. Dieses Verfahren wird später separat publiziert und durchgeführt.
Am Donnerstag, 15. März 2018, 20.00 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle eine öffentliche Orientierungsveranstaltung statt, zu welcher die Bevölkerung herzlich eingeladen ist. Hier stellen wir Ihnen die PowerPointPräsentation zur Verfügung:
Info15.03.2018_Praesentation [PDF, 6.00 MB]
Unterlagen
Bauinventar_Gesamtdossier [PDF, 94.0 MB]
Bauzonen_und_Kulturlandaenderungsplan [PDF, 1.00 MB]
Bauzonen_und_Kulturlandplan [PDF, 1.00 MB]
Bericht_Raeumliches_Entwicklungskonzept_Masterplan [PDF, 5.00 MB]
BNO_Synoptische_Darstellung [PDF, 1.00 MB]
Flaechenstatistik_Bauzonen [PDF, 823 KB]
Hochstammfoerderung [PDF, 2.00 MB]
Landschaftsinventar [PDF, 1.00 MB]
Landschaftsinventar_Liste_Objekte [PDF, 108 KB]
Natur_und_Landschaftsinventar [PDF, 1.00 MB]