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Wahlen/Abstimmungen

Gemeindeversammlungen

Freitag, 12. Juni 2026, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle Birrwil

Freitag, 27. November 2026, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle Birrwil

Eidg./Kant. Abstimmungstermine

Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie unter:

Blanko-Abstimmungstermine der nächsten 20 Jahre:

Urnenöffnungszeiten

  • Standort: Gemeindehaus, Dorf 1, 5708 Birrwil
  • Öffnungszeiten: Abstimmungssonntag von 08.30 bis 09.00 Uhr

Die Urne wird jeweils eine halbe Stunde vor der Gemeindeversammlung aufgestellt, wenn am darauf kommenden Wochenende eine Abstimmung stattfindet.

Wahlbüro

Zusammensetzung des Wahlbüros

Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Gemeindekanzlei.

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Hinweis

Die Resultate der Abstimmungsresultate in der Gemeinde finden Sie im Anschlagkasten beim Gemeindehaus und auf unserer Homepage unter Aktuelles. Bitte beachten Sie, dass alle Gemeinderesultate im Anschlagkasten nur Teilresultate der Gemeinde Birrwil sind.

Die gesamten Resultate der Eidgenossenschaft finden Sie unter www.admin.ch und des Kantons unter www.ag.ch.

Stellvertretung: Wie vorgehen?

Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte resp. Partner hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwortkuvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelkuvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimmkuvert trifft zu spät ein.