Gemeinderat
Der Gemeinderat von Birrwil (die Exekutive) umfasst 5 Mitglieder und setzt sich wie folgt zusammen:

Max Härri
Gemeindeammann
Präsidiales, Raumordnung und Umwelt
- Legislative (Gemeindeversammlung, Wahlbüro)
- Raumplanung
- Kultur/Vereine
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Naturschutz
- Ortsbürgergemeinde
Stellvertreter: Stephan Läuchli
062 772 15 74
max.haerri@birrwil.ch
Stephan Läuchli
Vizeammann
Hochbau und Liegenschaften
- Hochbau (Bauwesen/Baupolizei)
- Energie (Strom, Holzschnitzelheizung)
- Strassenbeleuchtung
- Gemeindeliegenschaften
- Friedhof/Bestattungswesen
- Entsorgung
- Gemeindeentwicklung
Stellvertreter: Beat Bühler
078 879 10 30
stephan.laeuchli@birrwil.ch
Beat Bühler
Gemeinderat
Tiefbau und Werke
- Bauamt
- Wasserversorgung
- Abwasserentsorgung
- Strassen (Neubau, Sanierung und Unterhalt)
- Verkehr und öffentlicher Verkehr
- Gewässer
Stellvertreter: Stephan Läuchli
079 448 22 06
beat.buehler@birrwil.ch
Heidi Villiger
Gemeinderätin
Finanzen und Verwaltung
- Allgemeine Verwaltung (Personal, Versicherungen, ICT und Kommunikation)
- Finanzen/Steuern
- Gewerbe
- Stiftungen
Stellvertreter: Andreas Rubitschon
079 385 08 73
heidi.villiger@birrwil.ch
Andreas Rubitschon
Gemeinderat
Sicherheit, Bildung und Soziales
- Öffentliche Sicherheit (Polizei, Feuerwehr, Militär und Zivilschutz)
- Bildung (Volksschule, Musikschule und Bibliothek)
- Alter und Gesundheit (Spitex, Altersheim, Spitäler und Institutionen)
- Jugendarbeit
- Sozialwesen
- Asylwesen
Stellvertreter: Heidi Villiger
076 553 50 92
andreas.rubitschon@birrwil.ch
Gemeinderat
Der Gemeinderat als Exekutive ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er besteht aus 5, 7, oder 9 Mitgliedern (in Birrwil: 5 Mitglieder). Der Vorsitz obliegt dem Gemeindeammann, bei seiner Abwesenheit dem Vizeammann. Der Gemeinderat wird für eine vierjährige Amtsdauer nach dem Majorzwahlverfahren gewählt. Gemeinderatssitzungen finden normalerweise alle zwei Wochen statt.
Die wichtigsten Aufgaben des Gemeinderates:
-
Vorbereitung und Antragstellung sowie Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung
-
Aufsicht über Verwaltung und Finanzhaushalt der Gemeinde
-
Sorge für öffentliche Ruhe und Ordnung
-
Anstellung des Gemeindepersonals
-
Aussprechen von Strafbefehlen
-
Erteilung von Baubewilligungen für private Bauvorhaben
-
Arbeitsvergaben für öffentliche Aufträge