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Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Areal Köbihaus

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplanes Areal Köbihaus gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe des Gestaltungsplanes Areal Köbihaus mit Erläuterungen, dem kant. Vorprüfungsbericht, dem Fachbericht gemäss § 3 Abs. 3 ABauV sowie dem Bericht des Gemeinderates zum Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 BauG liegen vom 31. Mai 2011 bis 29. Juni 2011 auf der Gemeindeverwaltung Birrwil auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben Antrag und Begründung zu enthalten.

Birrwil, 24. Mai 2011                                                              Gemeinderat Birrwil

Folgende Unterlagen liegen öffentlich auf: