Gemäss Art. 4 des Raumplanungsgesetzes und § 3 BauG ist der Gestaltungsplan Areal Köbihaus, bestehend aus Situationsplan mit zugehörigem Querschnitt, Sondernutzungsvorschriften und Planungsbericht, öffentlich bekannt zu machen.
Das Mitwirkungsverfahren für die Entwürfe des Gestaltungsplanes Areal Köbihaus findet vom 14. Juni 2010 bis 16. Juli 2010 statt. Während dieser Zeit können die Entwürfe zu den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Eingaben zur Mitwirkung können im Mitwirkungsverfahren von allen Interessierten innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden.
Das Mitwirkungsverfahren ist nicht zu verwechseln mit dem erst später stattfindenden Einwendungsverfahren gemäss § 24 Abs. 2 BauG, welches nach der Vorprüfung der Entwürfe durch das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt und deren Bereinigung stattfindet.
Birrwil, 1. Juni 2010
Gemeinderat