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Kinderbetreuung Schweiz

Sie suchen eine gute Betreuung für Ihr Kind? Hier finden Sie Betreuungseinrichtungen:

Kinderbetreuung Schweiz
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Gemeinde Birrwil

Seit dem 1. August 2016 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) in Kraft. Es hält fest, dass die familienergänzende Kinderbetreuung zum einen die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung erleichtern und zum andern die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chancengerechtigkeit der Kinder verbessern soll.

Im Weiteren regelt das KiBeG, dass die Gemeinden verpflichtet sind, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen und die Erziehungsberechtigten nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu unterstützen.

Um der obenstehenden Gesetzesforderung nachzukommen, haben die Gemeinden ein Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement zu erstellen.

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2017 hat dem Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement zugestimmt. Das Reglement tritt per 1. August 2018 in Kraft:

KBR_EBR_Reglement_01.08.2018  [PDF, 232 KB]
/Gesuchsformular familienergänzende Kinderbetreuung]