Dem Gemeinderat ist die dauerhafte Betriebsaufnahme mindestens 30 Tage im Voraus und eine Änderung in der Betriebsführung unverzüglich mit folgenden Unterlagen zu melden:
Für den Kleinhandel, d.h. den Verkauf oder Ausschank von Spirituosen wird eine Kleinhandelsbewilligung benötigt, welche aufgrund obenstehender Meldung vom Amt für Verbraucherschutz (DGS) ausgestellt wird.
Raucherlokale oder Fumoir benötigen eine Bewilligung, welche beim Amt für Verbraucherschutz (DGS) zu beantragen ist.
Weitere Informationen zur Melde-/Bewilligungspflicht für Lebensmittelbetriebe finden Sie auf der Homepage des Departementes Gesundheit und Soziales.
Für Vereine, Organisationen etc., welche einen Einzelanlass mit Wirtetätigkeit durchführen, besteht eine Meldepflicht. Die Meldung hat bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mit Einreichen vom Meldeformular Einzelanlass an den Gemeinderat Birrwil zu erfolgen (zusätzlich elektronische Übermittlung an Kanton).
Das Gesuch um Verlängerung der Öffnungszeit muss 10 Tage - jedoch mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung - beim Gemeinderat Birrwil eingereicht werden.