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Hundekontrolle/Hundetaxen

Hundekontrolle

Am 1. Mai 2012 ist das neue Hundegesetz in Kraft getreten:

  • Auf die Abgabe einer Hundemarke wird verzichtet.
  • Die jährliche Hundetaxe beträgt pro Jahr und Hund CHF 120.00 und wird jährlich im Mai in Rechnung gestellt.
  • Bei Neuanschaffung sowie Zuzug müssen Hunde innert 10 Tagen bei der Wohngemeinde angemeldet werden.
  • Für Rassetypen, welche als "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" eingestuft werden, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden.
  • Alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) sind der Wohngemeinde und dem AMICUS innert 10 Tagen zu melden.

Antworten auf Fragen und weitere Informationen finden Sie auf folgender Webseite des Kanton Aargau.

open positions