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Erbbescheinigung

Für die Ausstellung von Erbbescheinigungen zuständig ist das Gerichtspräsidium am letzten Wohnort des Erblassers.

Eine Erbbescheinigung wird häufig benötigt, um über die Hinterlassenschaft verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum der verstorbenen Person geht.

Zuständiges Bezirksgericht:

Bezirksgericht Kulm
Bezirksgebäude
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm

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