Urnenstandort: Gemeindeverwaltung, Parterre, Dorf 1
Öffnungszeit: Sonntag, 8.30 bis 9.00 Uhr
Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Gemeindekanzlei.
Stimmberechtigt sind alle in Birrwil wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche verbeiständet sind.
Die Resultate der Abstimmungsresultate in der Gemeinde finden Sie im Anschlagkasten der Gemeindeverwaltung, Dorf 1. Zudem werden die Resultate auch auf der Webseite aufgeschaltet.
Ehegatten und Partner (eingetragene Partnerschaften) dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte/Partner hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Legen Sie alle ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.