Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heims.
Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.
Die Angehörigen von in Birrwil wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, beim Bestattungsamt vorzusprechen (Tel. 062 765 06 60). Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden)
In Absprache mit den Angehörigen werden die Bestattungsart bestimmt (Feuer- oder Erdbestattung) und die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt.
An allen arbeitsfreien Tagen haben sich die Angehörigen in erster Linie direkt mit dem Bestattungsinstitut in Verbindung. In unserer Region sind folgende Institute bekannt:
Luctum Bestattungen, Reinach AG (076 223 19 62)
Über die Feiertage richtet das Bestattungsamt jeweils einen Pikettdienst ein. Die jeweils gültige Pikettnummer kann über die Zentrale der Gemeindeverwaltung in Erfahrung gebracht werden (Tel. 062 765 06 60).