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Kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot

Der Kanton Aargau erlässt ein kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot. Das Feuern im Wald und am Waldrand sowie das Abbrennen von Feuerwerk ist im ganzen Kantonsgebiet bis auf Weiteres verboten. Aktuell gilt Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr). Dies teilt der Kanton Aargau am Mittwoch, 27. Juli 2022 mit. Das aktuelle Feuer-und Feuerwerksverbot gilt ab Mittwoch, 27. Juli 2022, 9.00 Uhr. Grund für die Verschärfung des bestehenden Feuerverbots seien die ausbleibenden oder unzureichenden Niederschläge. Die Gewitter der letzten Tage hätten zu keiner Entspannung geführt, eine grosse Veränderung sei in den nächsten ein bis zwei Wochen nicht zu erwarten. Das Risiko von Wald- und Flurbränden steige weiter an. Es gilt die Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr).

Aus diesem Grund wurde das seit dem 21. Juli 2022 geltende Feuerverbot und teilweise Feuerwerksverbot (200 Meter vom Waldrand entfernt) nun verschärft. «Das Abbrennen von Feuerwerk ist neu im ganzen Kantonsgebiet bis auf Weiteres verboten», heisst es in der Mitteilung.

Aktuelles Feuerverbot

Aktuell gilt im Kantonsgebiet die Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr". Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS):

  • Verbot des Abbrennens von Feuerwerk jeglicher Art im gesamten Gebiet des Kantons Aargau
  • Verbot von Höhen- und 1.-August-Feuer in unbefestigten Feuerstellen
  • Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand (Verbot gilt auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen, bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern)

Verhaltensanweisungen beim Feuern im Siedlungsgebiet

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern. Insbesondere sind folgende Massnahmen zu beachten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist
  • Löschwasser bereithalten

Auf den folgenden Links finden Sie das Merkblatt "Verhalten bei Hitze und Trockenheit" (Gefahrenstufe 4 von 5, mit Feuerwerksverbot) sowie die Allgemeinverfügung betreffend Verschärfung des Feuerverbots aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit:

https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/themen/hitze-und-trockenheit/220727-merkblatt-gefahrenstufe-4-mit-feuerwerksverbot.pdf

https://amtsblatt.ag.ch/ekab/00.025.523/publikation/