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Gemeindeversammlung 15. Juni 2007

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2007

  1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom  24. November 2006.
  2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2006.
  3. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2006.
  4. Genehmigung Verpflichtungskredit Belagssanierung; Kantonsstrasse K 249.
  5. Genehmigung Verpflichtungskredit Renovation Bühne und Ersatz bestehende Musikanlage in der Mehrzweckhalle.
  6. Genehmigung Verpflichtungskredit Projektierung Neubau Werkhof.
  7. Genehmigung Verpflichtungskredit Projektierung Holzschnitzelheizung mit Nahwärmeverbund.

Ortsbürgergemeinde vom 15. Juni 2007

  1. Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24.  November 2006.
  2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2006.
  3. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2006.

Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann gestützt auf § 31 des Gemeindegesetzes und Ziffer III der Gemeindeordnung von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation im Wynentaler Blatt ergriffen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juli 2007