Navigieren in Birrwil

Amtliche Publikationen

Bauherrschaft:         Scheidegger Doris und Maag Daniel, Breitenstrasse 25, 8910 Affoltern a.A.
Grundeigentümer:  Scheidegger Doris und Maag Daniel, Breitenstrasse 25, 8910 Affoltern a.A.
Projektverfasser:     Hegi Koch Kolb Architekten, Zentralstrasse 30a, 5610 Wohlen
Bauobjekt:                Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand
Bauplatz:                   Parzelle Nr. 1736, Wilifeld
Auflagefrist:              24. September 2007 - 15. Oktober 2007
 
 
Bauherrschaft:         Sandmeier Bruno und Bisang Regula, Rotenbühl 547, 5708 Birrwil
Grundeigentümer:  Sandmeier Bruno und Bisang Regula, Rotenbühl 547, 5708 Birrwil
Projektverfasser:     Weber Architekten, Gartenstrasse 33, 5712 Beinwil am See
Bauobjekt:                Umgebungsgestaltung mit Pool / Technikraum
Bauplatz:                   Parzelle Nr.1699, Rotenbühl
Auflagefrist:               1. Oktober 2007 - 22. Oktober 2007
 
 
Bauherrschaft:         Furter Rolf und Christine, Mattenweg 7, 5600 Lenzburg /
                                   Graf Heinrich und Ursula, Riglisbergstrasse 3, 5607 Hägglingen
Grundeigentümer:  Furter Rolf und Christine, Mattenweg 7, 5600 Lenzburg /
                                   Graf Heinrich und Ursula, Riglisbergstrasse 3, 5607 Hägglingen
Projektverfasser:    Graf Heinrich, dipl. Ing. ETH, Riglisbergstrasse 3, 5607 Hägglingen
Bauobjekt:                Originalgetreuer Ersatz der Betonplatten beim Steg vom
                                   Wochenendhäuschen (bereits erstellt)
Bauplatz:                   Parzellen Nr. 1485 und 1272, Schwadermatten / Hallwilersee

Auflagefrist:              1. Oktober 2007 - 30. Oktober 2007
                                   (verlängerte Auflagefrist; Sperrzone HSD)

Bauherrschaft:        Lang Pius, Gräfli 238, 5708 Birrwil
Grundeigentümer: Lang Pius, Gräfli 238, 5708 Birrwil
Projektverfasser:    Lang Pius, Gräfli 238, 5708 Birrwil
Bauobjekt:               Spielhaus mit Turm (Anbau an bestehendes Gebäude Nr. 238) und Diagonalgeflechtzaun
Bauplatz:                  Parzelle Nr. 1479, Gräfli
Auflagefrist:             8. Oktober 2007 bis 29. Oktober 2007

 

 
Einsprachen: Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemein­derat 5708 Birrwil schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht ver­längert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Ein­sprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzule­gen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Ge­meindekanzlei eingesehen werden.

GEMEINDERAT BIRRWIL