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Amtliche Publikationen

 
 
Bauherrschaft:         Markus Steiner und Sonja Furrer, Seetalstrasse 151, Birrwil
Grundeigentümer:   Peter Steiner, Seetalstrasse 151, Birrwil
Projektverfasser:      Buser-Hartmann AG, Thujaweg 2, 5702 Niederlenz
Bauobjekt:                 Neubau Einfamilienhaus (Projektänderung; geänderte Erschliessung)
Bauplatz:                    Parzelle Nr. 1398
Auflagefrist:               7. Januar 2008 - 28. Januar 2008
 
Bauherrschaft:          Fischer Heinz, Unterer Haldenweg 23, 5600 Lenzburg
Grundeigentümer:   Fischer Heinz, Unterer Haldenweg 23, 5600 Lenzburg
Projektverfasser:      Fischer Heinz, Unterer Haldenweg 23, 5600 Lenzburg
Bauobjekt:                 Neuer Schutzanstrich; Einbau von zwei Dachflächenfenstern (bereits erstellt)
Bauplatz:                    Parzelle Nr. 1272, Hallwilersee
Auflagefrist:               7. Januar 2008 - 5. Februar 2008
                                    (verlängerte Auflagefrist; Spezialzone HSD)

Einsprachen: Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemein­derat 5708 Birrwil schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht ver­längert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Ein­sprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzule­gen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Ge­meindekanzlei eingesehen werden.

GEMEINDERAT BIRRWIL