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Amtliche Publikationen

 

BAUGESUCH - PLANAUFLAGE

Bauherrschaft:            Hürzeler Max, Estermatt 266, Birrwil
Grundeigentümer:     Hürzeler Max, Estermatt 266, Birrwil
Projektverfasser:       Hürzeler Max, Estermatt 266, Birrwil
Bauobjekt:                  Ausbau Dachzimmer 
Bauplatz:                     Parzelle Nr. 949, Estermatt

Auflagefrist:                12. Mai 2008 - 02. Juni 2008

Aufhebung eines öffentlichen Fusswegrechts
Das seit dem Jahre 1913 bestehende Fusswegrecht zwischen der Obere Wannestrasse und der Seetalstrasse (Liegenschaft Obere Wanne Nr. 292 bis Liegenschaft Seetalstrasse Nr. 151), welches über die Parzellen Nrn. 420, 1522, 1597, 440, 449, 1615 und 1398 führt, wird seit Jahren nicht mehr benützt. Der Gemeinderat Birrwil hat die Aufhebung dieses öffentlichen Wegrechts gutgeheissen.
 

Der Plan und die Unterlagen liegen in der Zeit vom 21. April 2008 - 20. Mai 2008 auf der Gemeindekanzlei Birrwil auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat, 5708 Birrwil, schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Birrwil, 15. April 2008

 

Einsprachen: Gengen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemein­derat 5708 Birrwil schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht ver­längert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Ein­sprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzule­gen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Ge­meindekanzlei eingesehen werden.

GEMEINDERAT BIRRWIL