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Gemeindeversammlung Birrwil

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Einwohnergemeindeversammlung vom 30. Mai 2008
1.    Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2007.
2.    Genehmigung Rechenschaftsbericht 2007.
3.    Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2007.
4.    Zustimmung Schaffung Schulsekretariat mit Stellenpensum von 10 %
5.    Genehmigung Erschliessung Zelgli/Gräfli. Baukredit
6.    Genehmigung Areal Köbihaus. Vorprojekt inkl. Sondernutzungsplan. Projektierungskredit
7.    Genehmigung Gebiet Hobacker. Studienauftrag Erschliessung/Bebauung. Verpflichtungskredit.

8.    Genehmigung Neueinkleidung Feuerwehr. Verpflichtungskredit

Ortsbürgergemeinde vom 30. Mai 2008
1.    Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23.  November 2007.
2.    Genehmigung Rechenschaftsbericht 2007.
3.    Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2007.
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeinde unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann gestützt auf § 31 des Gemeindegesetzes und Ziffer III der Gemeindeordnung von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation im Wynentaler Blatt ergriffen werden. Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde konnten an der Gemeindeversammlung abschliessend gefasst werden und unterstehen somit nicht dem fakultativen Referendum.

Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juli 2008

GEMEINDERAT BIRRWIL