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Öffentliche Auflage

Öffentliche Auflage

Erschliessung Zelgli/Gräfli; Bauprojekt und Beitragsplan;
öffentliche Auflage

Im Einvernehmen mit den Grundeigentümern umfasst das Bauprojekt die Erschliessung des Gebiets Zelgli/Gräfli gemäss Kreditgenehmigung der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. Mai 2008.

Dieses Bauprojekt wird - zusammen mit dem Beitragsplan - gestützt auf § 95 und
§ 35 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt. Auflage: 15. Juli bis 13. August 2008, auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürozeiten.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist gemäss § 95 BauG Einsprache gegen das Bauprojekt und gemäss § 35 BauG Einsprache gegen den Beitragsplan erheben. Die Einsprachen sind für das Bauprojekt und den Beitragsplan getrennt an den Gemeinderat Birrwil zu richten. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Birrwil, 10. Juli 2008
Gemeinderat Birrwil

  

Bauherrschaft:                   Rotondo Michele, Hübelrebenweg 518, 5708 Birrwil
Grundeigentümer:            Rotondo Michele, Hübelrebenweg 518, 5708 Birrwil
Projektverfasser:               Astorino Metallbau, Rigacker 12, 5610 Wohlen
Bauobjekt:                          Sitzplatzverglasung
Bauplatz:                             Parzelle Nr. 1429, Hübelreben

Auflagefrist:                        14. Juli 2008 - 4. August 2008

Bauherrschaft:                    Härri Kurt und Ursula, Ländern 542, Birrwil
Grundeigentümer:             Härri Kurt und Ursula, Ländern 542, Birrwil
Projektverfasser:                Renggli AG, St. Georgstrasse 2, 6210 Sursee
Bauobjekt:                           Gartenpavillon mit Aufenthalts-, und Abstellraum und Dusche
Bauplatz:                              Ländern, Parzelle Nr. 1466
Auflagefrist:                         21. Juli 2008 bis 11. August 2008

 

Einsprachen: Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemein­derat 5708 Birrwil schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht ver­längert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Ein­sprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzule­gen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Ge­meindekanzlei eingesehen werden.

GEMEINDERAT BIRRWIL