Im Einvernehmen mit den Grundeigentümern umfasst das Bauprojekt die Erschliessung des Gebiets Zelgli/Gräfli gemäss Kreditgenehmigung der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. Mai 2008.
Dieses Bauprojekt wird - zusammen mit dem Beitragsplan - gestützt auf § 95 und
§ 35 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt. Auflage: 15. Juli bis 13. August 2008, auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürozeiten.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist gemäss § 95 BauG Einsprache gegen das Bauprojekt und gemäss § 35 BauG Einsprache gegen den Beitragsplan erheben. Die Einsprachen sind für das Bauprojekt und den Beitragsplan getrennt an den Gemeinderat Birrwil zu richten. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Birrwil, 10. Juli 2008
Gemeinderat Birrwil
Auflagefrist: 14. Juli 2008 - 4. August 2008
Einsprachen: Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat 5708 Birrwil schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
GEMEINDERAT BIRRWIL