Bauwesen
Härri Kurt und Ursula, Ländern 542, Birrwil ; Gartenpavillon mit Aufenthalts-, und Abstellraum und Dusche ; Ländern, Parzelle Nr. 1466.
Neukomm Martin, Rankstrasse 259, 5708 Birrwil. Einbau eines Dachflächenfensters auf der Nordseite des Gebäudes Nr. 259.
Der Gemeinderat Birrwil hat an seiner Sitzung vom 5. August 2008 die Sanitärarbeiten im Gebiet Zelgli/Gräfli an Max Gloor, Dorf 91, Birrwil, vergeben.
Nachdem die letzte Phase der Generellen Entwässerungsplanung abgeschlossen ist, werden die vorliegenden Unterlagen inkl. notwendiger Beilagen dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, zur Genehmigung eingereicht. Der Gemeinderat Birrwil bedankt sich bei der Abwasserkommission Birrwil für ihre umfangreiche und aufwändige Arbeit.
Aufgrund der Demission von Max Härri als Feuerwehrkommandant wurde anlässlich der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und der Feuerwehrkommission Birrwil die Nachfolgeregelung vorgenommen. Gemäss dem Vorschlag der Feuerwehrkommission wurde Hans Jörg Steiner, Säumärt 86, zum neuen Kommandanten der Feuerwehr Birrwil befördert. Die Beförderung ist per sofort gültig. Sowohl die Feuerwehrkommission als auch der Gemeinderat wünschen Hans Jörg Steiner viel Freude und Befriedigung in seiner neuen Aufgabe. Max Härri wird mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt als Feuerwehrkommandant entlassen. Der Gemeinderat dankt Herrn Härri für die geleisteten Dienste zum Wohle der Birrwiler Bevölkerung.
Die „Spielgruppe Eichhörnli“, unter der Leitung von Salzmann Gabriele und Therese Bertschi, teilt dem Gemeinderat Birrwil mit, dass sie am 18. Januar 2008 den Verein „Spielgruppe Eichhörnli“ gegründet haben. Der Verein legt das Gründungsprotokoll, die Vereinsstatuten sowie zwei Versicherungspolicen vor. Der Gemeinderat gratuliert zur Gründung des Vereins „Spielgruppe Eichhörnli“ und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Die Festbankgarnituren, welche die Gemeinde Birrwil dieses Jahr neu angeschafft hat, können nun auch durch die Birrwiler Einwohner gemietet werden. Für die Benützung der Festbankgarnituren sind folgende Gebühren zu entrichten:
- Eine Vermietung an Auswärtige wird ausgeschlossen.
Die Benützungsgebühr ist bei der Übernahme der Festbankgarnitur/en bar zu bezahlen. Allfällige Kosten für den Zu- und Abtransport durch das Bauamt sind separat (nach Aufwand) zu bezahlen. Die Lieferung erfolgt ausnahmslos während den ordentlichen Öffnungszeiten. Die Herausgabe und die Rücknahme der Garnituren übernimmt das Bauamt. Das entsprechende Reglement kann im Online-Schalter auf www.birrwil.ch heruntergeladen werden.
Altkleider zu Gunsten von Kindern
Zwei Wochen vor der Sammlung werden in zahlreichen Gemeinden des Kantons Aargau die Sammelsäcke verteilt. Ein weiss-schwarzer für Kleider und Haushalttextilien sowie ein gelb-roter für Schuhe. Bitte die Säcke am aufgedruckten Sammeltag morgens, möglichst vor 08.30 Uhr, gut sichtbar an die Strasse stellen. Terre des hommes und CONTEX danken der Bevölkerung zum Voraus für die tatkräftige Mithilfe.
GEMEINDERAT BIRRWIL