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Baugesuchsauflage

Bauherrschaft:               Hängärtner Daniel und Sandra, Gräfli 519, Birrwil
Grundeigentümer:        Hängärtner Daniel und Sandra, Gräfli 519, Birrwil
Projektverfasser:           Haerry & Frey AG, Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See
Bauobjekt:                      Sitzplatzverglasung; Balkon-Holzgeländer ersetzen durch Glas
Bauplatz:                         Parzelle Nr. 1704

Auflagefrist:                    8. September 2008 - 29. September 2008

Bauherrschaft:               Räber Markus, Gräfli 286, 5708 Birrwil
Grundeigentümer:        Räber Markus, Gräfli 286, 5708 Birrwil
Projektverfasser:           Furter Eppler Partner Architekten GmbH, Radweg 265, 5708 Birrwil
Bauobjekt:                      Sanierung Einfamilienhaus
Bauplatz:                         Parzelle Nr. 1509, Gräfli 286

Auflagefrist:                    22. September 2008 bis 13. Oktober 2008

Einsprachen: Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemein­derat 5708 Birrwil schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht ver­längert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Ein­sprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzule­gen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Ge­meindekanzlei eingesehen werden.

GEMEINDERAT BIRRWIL