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Gemeinderatsnachrichten

Bauwesen
 
Baubewilligung

Hängärtner Daniel und Sandra, Gräfli 519, 5708 Birrwil. Sitzplatzverglasung und Balkon-Holzgeländer ersetzen durch Glas; Gräfli 519, Parzelle Nr. 1704.

Publikation

Räber Markus, Gräfli 286, 5708 Birrwil; Sanierung Einfamilienhaus; Parzelle Nr. 1509, Gräfli 286

Gemeindeversammlung

An der nächsten Gemeindeversammlung vom 28. November 2008 werden folgende Geschäfte traktandiert:

Einwohnergemeinde

1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 30. Mai 2008
2. Sanierung Kanalisationsleitung Gebiet Rankstrasse. Verpflichtungskredit
3. Einbürgerungsgesuch Familie Burim und Shehrije Orana-Haliti mit den Kindern Majlinda und Meriton
4. Einbürgerungsgesuch Sejdinoski Merkan
5. Voranschläge für 2009 und Festsetzung des Steuerfusses

6. Mitteilungen und Verschiedenes

Ortsbürgergemeinde
1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30. Mai 2008
2. Voranschlag für 2009

3. Mitteilungen und Verschiedenes

Entlassung aus der Armee

Das Kreiskommando der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz teilt mit, dass auf den 31. Dezember 2008 unter anderem Soldaten, Gefreite, Obergefreite und Unteroffiziere des Jahrganges 1974 entlassen werden. Für die Birrwiler findet die Entlassung am 27. November 2008 in Lenzburg statt.

Landwirtschaftliche Pacht

Das eidgenössische Parlament hat im Rahmen der Agrarpolitik 2011 das landwirtschaftliche Pachtrecht revidiert. Seit 1. September 2008 ist die Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen, welche innerhalb einer rechtskräftigen Bauzone liegen, im Obligationenrecht geregelt. Es wird vorgesehen, dass alle noch laufenden Pachtverträge in der Bauzone bis zum nächsten ordentlichen Ende nach den Bestimmungen des landwirtschaftlichen Pachtrechts weiterlaufen. Dies bedeutet, Pachtverträge für Bauzonenflächen, die nach dem 1. September 2008 abgeschlossen werden, müssen der Abteilung Landwirtschaft nicht mehr zur Bewilligung unterbreitet werden. Bei gemischten Grundstücken, welche teilweise innerhalb und teilweise ausserhalb der Bauzone liegen und eine Fläche von jeweils mehr als 25 Aren umfassen, gelten für die Bauzonenfläche das Obligationenrecht und für die Nichtbauzone das landwirtschaftliche Pachtrecht.

Allgemeines

Die Unterstützungsleistungen für einen Sozialhilfebezüger können, aufgrund der Ausrichtung einer vollen Invalidenrente sowie der Berechtigung auf Ergänzungsleistungen, per 30. September 2008 eingestellt werden.

GEMEINDERAT BIRRWIL