Navigieren in Birrwil

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission

 

für den Rest der Amtsperiode 2006/2009; Anmeldeverfahren

Aufgrund der Demission von Herr Heinz Grossenbacher als Mitglied der Finanzkommission ist eine Ersatzwahl durchzuführen.

Die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2006/2009 findet am 30. November 2008 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und

§ 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am 17. Oktober 2008, 11.30 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Oder direkt hier heruntergeladen werden Wahlvorschlag_1Wahlgang  [PDF, 24.0 KB]

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Birrwil, 15. August 2008

Wahlbüro