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Baugesuchsauflage

Bauherrschaft:           Kurt Wüst AG, Seetalstrasse 302, 5708 Birrwil
Grundeigentümer:    Kurt Wüst AG, Seetalstrasse 302, 5708 Birrwil und
                                     Kurt Wüst, Maiengrünweg 9, 5702 Niederlenz
Projektverfasser:      Hauri-Wohnbau, Herzogstrasse 48, 5000 Aarau
Bauobjekt:                  Umbau und Erweiterung Fabrikationsgebäude
Bauplatz:                     Parzellen Nr. 1518 und Nr. 1447, Seetalstrasse
Auflagefrist:               1. Dezember 2008 - 5. Januar 2009
                                     (verlängerte Auflagefrist)

Bauherrschaft:            Manger Bruno und Verena, Neumatt 309, 5708 Birrwil
Grundeigentümer:     Manger Verena, Neumatt 309, 5708 Birrwil
Projektverfasser:       Atrium-Design AG, Aarauerstrasse 23, 5734 Reinach
Bauobjekt:                   Balkonverglasung und Wind-Wetterschutz
Bauplatz:                      Neumatt, Parzelle Nr. 163, Geb. Nr. 309

Auflagefrist:                1. Dezember 2008 - 5. Januar 2009
                                      (verlängerte Auflagefrist)

Einsprachen: Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemein­derat 5708 Birrwil schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht ver­längert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Ein­sprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzule­gen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Ge­meindekanzlei eingesehen werden.