Gemeindeversammlung Birrwil
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2008
5. Bewilligung Gesuch um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Sejdinoski Merkan. Dieser Beschluss ist endgültig.
Ortsbürgergemeinde vom 28. November 2008
2. Voranschlag für 2009.
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeinde, ausgenommen die Beschlüsse Nr. 4 und Nr. 5 (Bewilligung Gesuch um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an die Familie Orana und an Sejdinoski Merkan) der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann gestützt auf § 31 des Gemeindegesetzes und Ziffer III der Gemeindeordnung von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation im Wynentaler Blatt ergriffen werden.
Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde sind abschliessend.
Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2009
GEMEINDERAT BIRRWIL