In Absprache mit dem Friedensrichteramt werden die Daten der Birrwiler Gemeindewahlen für die Amtsperiode von 2010 bis 2013 wie folgt festgelegt:
Am 17. Mai 2009 findet die Gesamterneuerungswahl für 5 Mitglieder des Gemeinderates Birrwil für die Amtsperiode 2010/2013 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und
§ 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises (Gemeinde Birrwil) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Birrwil bis spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 20. März 2009, 12.00 Uhr) einzureichen.
Das erforderliche Formular kann hier heruntergeladen werden: Wahlvorschlag_Gemeinderat_1_WG [PDF, 23.0 KB]
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Am 28. Juni 2009 findet der 2. Wahlgang des Gemeinderates statt.
Am 27. September 2009 findet der 1. Wahlgang Gemeindeammann/Vizeammann, Schulpflege Finanzkommission, Steuerkommission inkl. Ersatzmitglieder, Wahlbüro inkl. Ersatzmitglieder statt.
Am 29. November 2009 findet der 2. Wahlgang Gemeindeammann/Vizeammann, Schulpflege Finanzkommission, Steuerkommission inkl. Ersatzmitglieder, Wahlbüro inkl. Ersatzmitglieder statt.
Gemeinderat Birrwil