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Beschlüsse der Gemeindeversammlung

Gemeindeversammlung Birrwil

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Mai 2009

1.        Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2008
2.        Genehmigung Rechenschaftsbericht 2008
3.        Genehmigung Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2008
4.        Genehmigung Kreditabrechnung Vorstudie Konzept Dorfzentrum
5.        Genehmigung Kreditabrechnung Projektierungskredit Neubau Werkhof
6.        Genehmigung Kreditabrechnung Erneuerung Kanalisation Zopfstrasse
7.        Genehmigung Kreditabrechnung Erneuerung Wasserleitung Zopfstrasse
8.        Genehmigung Kreditabrechnung Erneuerung Netzwasserleitung Seetalstrasse K 249
9.        Genehmigung Kreditabrechnung Neubau Kanalisation Bergstrasse
10.    Genehmigung Kreditabrechnung Neubau Kanalisation Bergstrasse / Beitrag aus Wasserversorgung
11.    Ablehnung Verpflichtungskredit Vorprojekt Moderne Melioration in Birrwil
12.    Genehmigung Teiländerung Gemeindeordnung; Reduktion Anzahl Mitglieder der Schulpflege
13.    Genehmigung Totalrevision Musikschulreglement
14.    Bewilligung Gesuch um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Sejdinoski Mirsad mit Sohn Sejdinoski Melik.
         Dieser Beschluss ist endgültig.
 

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeinde, ausgenommen die Beschlüsse Nr. 12 (Genehmigung Teiländerung Gemeindeordnung) und Nr. 14 (Bewilligung Gesuch um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Mirsad und Melik Sejdinoski), unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann gestützt auf § 31 des Gemeindegesetzes und Ziffer III der Gemeindeordnung von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation im Wynentaler Blatt ergriffen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juni 2009

Ortsbürgergemeinde vom 14. Mai 2009
1.        Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2008
2.        Genehmigung Rechenschaftsbericht 2008
3.        Genehmigung Passation der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2008
 
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde konnten an der Gemeindeversammlung abschliessend gefasst werden und unterstehen somit nicht dem fakultativen Referendum.
 

GEMEINDERAT BIRRWIL