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Gesamterneuerungswahl; Wahlvorschläge

Gesamterneuerungswahlen Schulpflege, Finanzkommission, Steuerkommission und Wahlbüro vom 27. September 2009 für die Amtsperiode 2010/2013; Wahlvorschläge

Am 27. September 2009 werden in Birrwil gewählt:

- 3 Mitglieder der Schulpflege
- 5 Mitglieder der Finanzkommission
- 3 Mitglieder der Steuerkommission
- 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
- 2 Mitglieder des Wahlbüros
- 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von mindestens zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises (Gemeinde Birrwil) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Birrwil bis spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 31. Juli 2009, 12.00 Uhr) einzureichen.

Das erforderliche Formular kann hier heruntergeladen werden Wahlvorschlag  [PDF, 24.0 KB]. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Werden bis zum 58. Vortag nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

5708 Birrwil, 18. Mai 2009

Wahlbüro Birrwil