Bauherrschaft: Olaf Kupschina und Houda De Beauville, Häusergasse 84, 5708 Birrwil
Grundeigentümer: Olaf Kupschina und Houda De Beauville, Häusergasse 84, 5708 Birrwil
Projektverfasser: Werner Jäggi, Holzweidstrasse 6, 6288 Schongau
Bauobjekt: Einbau Garage in best. Scheune
Bauplatz: Parzelle Nr. 1390, Häusergasse 84
Auflagefrist: 28. September 2009 bis 19. Oktober 2009
Bauherrschaft: Miteigentümergemeinschaft
- Dutoit Dominique und Amena, Seestrasse 12, 5708 Birrwil
- Urech-Hug Ursula, Seestrasse 12, 5708 Birrwil
Grundeigentümer: Miteigentümergemeinschaft
- Dutoit Dominique und Amena, Seestrasse 12, 5708 Birrwil
- Urech-Hug Ursula, Seestrasse 12, 5708 Birrwil
Projektverfasser: Dutoit Dominique, Seestrasse 12, 5708 Birrwil
Bauobjekt: Wetterschutz / Verglasung Liftzugang
Bauplatz: Seestrasse, Parzelle Nr. 1391, Geb. Nr. 12 (AGV-Nr.516)
Auflagefrist: 28. September 2009 bis 19. Oktober 2009
Einsprachen: Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat 5708 Birrwil schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
GEMEINDERAT BIRRWIL