Auflagefrist: 26. Oktober 2009 bis 16. November 2009
Einsprachen: Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat 5708 Birrwil schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
GEMEINDERAT BIRRWIL