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Baugesuche

Bauherrschaft:                                Haller Martin, Seehaldenstrasse 2, 5712 Beinwil
Grundeigentümer:                         Haller Martin, Seehaldenstrasse 2, 5712 Beinwil
Projektverfasser:                           Haller Martin, Seehaldenstrasse 2, 5723 Beinwil
Bauobjekt:                                      Umbau Wohnhaus
Bauplatz:                                         Parzelle Nr. 256, Zopfstrasse 38

Auflagefrist:                                    26. Oktober 2009 bis 16. November 2009

Bauherrschaft:                               Leutwiler Albert, Riederberg 351, 3178 Bösingen
Grundeigentümer:                        Leutwiler Albert, Riederberg 351, 3178 Bösingen
Projektverfasser:                           Architekturbüro Hans Häusermann, Postfach, 5707 Seengen
Bauobjekt:                                      Sanierung und Umbau Wohnhaus
Bauplatz:                                         Seestrasse; Gebäude Nr. 32 (AGV Nr. 2); Parzelle Nr. 1472
Auflagefrist:                                    9. November 2009 bis 8. Dezember 2009
                                                         (verlängerte Auflagefrist; Spezialzone HSD)

 

Einsprachen: Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemein­derat 5708 Birrwil schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht ver­längert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Ein­sprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzule­gen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Ge­meindekanzlei eingesehen werden.

GEMEINDERAT BIRRWIL