Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2009
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2009
3. Annahme Wahl der Finanzkommission und der Stimmenzähler für die Amtsperiode 2010/2013
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann gestützt auf § 31 des Gemeindegesetzes und Ziffer III der Gemeindeordnung von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation im Wynentaler Blatt ergriffen werden.
Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde sind abschliessend.
Ablauf der Referendumsfrist: 4. Januar 2010.
GEMEINDERAT BIRRWIL