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Krankenkassenprämienverbilligung 2011

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenversicherung. Alle Personen, welche aufgrund der heute bekannten Steuerzahlen möglicherweise einen Anspruch besitzen, erhalten in den nächsten Tagen ein Anmeldeformular zugestellt. Wer kein Formular erhielt und trotzdem Anspruch auf Prämienverbilligung erheben will, kann bei der Gemeindekanzlei ein Anmeldeformular mit Merkblatt beziehen. Das ausgefüllte Anmeldeformular für die Prämienverbilligung im Jahre 2011 ist der Gemeindekanzlei, zusammen mit dem Krankenversicherungsausweis (Grundversicherung KVG) für das Jahr 2010, bis spätestens 31. Mai 2010 einzureichen. Die Frist ist unbedingt einzuhalten.