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Amtliche Publikationen


Bauherrschaft:                         Einfache Gesellschaft Amrein / von Holzen
                                                    c/o von Holzen Immobilien Treuhand, 6060 Sarnen
Grundeigentümer:                   Urs Vögele, Seilerberg 19, 5317 Hettenschwil vertreten mit Vollmacht durch Einfache Gesellschaft Amrein / von Holzen c/o von Holzen Immobilien Treuhand, 6060 Sarnen
Projektverfasser:                      architekturwerk, Rütistrasse 27, 6060 Sarnen
Bauobjekt:                                 Neubau 4 Terrassenhäuser mit Einstellhalle
Bauplatz:                                   Untere Wanne Süd, Parzelle-Nr. 1404
Auflagefrist:                               25. Mai 2010 – 23. Juni 2010

 
Bauherrschaft:                          Hagen Peter, Ländern 44, 5708 Birrwil
Grundeigentümer:                   Stockwerkeigentümerschaft Ländern
Projektverfasser:                     Galliker Nussbaum Domedi AG, Breitestrasse 28, 5734 Reinach
Bauobjekt:                                 Wintergarten
Bauplatz:                                   Parzelle Nr. 814, Ländern; Gebäude-Nr. 44 (AGV-Nr. 544B)
Auflagefrist:                               25. Mai 2010 – 23. Juni 2010
Bauherrschaft:                         Sinvesta GmbH, Martin Wiesinger, Dorfstrasse 14, 8967 Widen AG
Grundeigentümer:                  Sinvesta GmbH, Martin Wiesinger, Dorfstrasse 14, 8967 Widen AG
Projektverfasser:                     Sinvesta GmbH, Martin Wiesinger, Dorfstrasse 14, 8967 Widen AG
Bauobjekt:                                Renovation Zweifamilienhaus, Ausbau und Isolation Dachgeschoss
Bauplatz:                                   Gräfli, Parzelle Nr. 443, Gebäude Nr. 1 (AGV-Nr. 157)
Auflagefrist:                              21. Juni 2010 – 20. Juli 2010
Einsprachen: Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemein­derat 5708 Birrwil schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht ver­längert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Ein­sprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzule­gen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Ge­meindekanzlei eingesehen werden.

GEMEINDERAT BIRRWIL