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Gemeinderatsnachrichten

    Bauwesen

    Publikationen

    • Härri Max und Renate, Bergstrasse 6, 5708 Birrwil; Erstellung Garage, Verlängerung des Daches & späterer Siloersatz; Parzelle Nr. 1430.
    Ersatz Fernsteuerung Wasserversorgung

    Im Jahr 1982 wurde in der Wasserversorgung Birrwil die Fernsteuerungsanlage in Betrieb genommen. Nach nun 28 Jahren weitgehend störungsfreiem Betrieb, treten als Folge des Dauerbetriebs immer wieder Defekte und Störungen auf, teilweise können bereits heute keine Ersatzteile mehr beschafft werden. Um die Wasserversorgung der Gemeinde Birrwil zukunftsgerichtet sicherstellen zu können beabsichtigt der Gemeinderat, die Fernsteuerung zu ersetzten. In den nächsten Tagen werden bei verschiedenen Ingenieurbüros Offerten für die „Projektierung Ersatz Fernsteuerung Wasserversorgung“ eingeholt.

    Geschwindigkeitsmessungen

    Mit dem gemeindeeigenen Geschwindigkeitsmessgerät „Speedy“ wurde im Mai 2010 eine Messung an der Säumärtstrasse (zulässige Geschwindigkeit 50 km/h) durchgeführt. Es wurden diejenigen Fahrzeuge gemessen, welche von der Ländernstrasse Richtung Dorfzentrum unterwegs waren. Anhand der Auswertung können folgende Aussagen gemacht werden:

    • Von Total 2850 gemessenen Datensätzen (nicht Fahrzeuge!) liegen 2500 Messungen (rund 88 %) bei max. 50 km/h.
    • 303 Messungen liegen zwischen 50 km/h und 60 km/h
    • 16 Messungen liegen zwischen 60 km/h und 70 km/h
    • Die Auswertungen decken sich mit den Feststellungen der Regionalpolizei aargauSüd.
    Allgemeines

    Der Bericht und die dazugehörige Rechnung über eine Beistandschaft wurde vom Gemeinderat, in seiner Funktion als Vormundschaftsbehörde, genehmigt und den Beistand für weitere zwei Jahre in seinem Amt bestätigt.

    Kontrolle der Holzfeuerungen

    Gestützt auf § 30 Abs. 3 lit. b des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer vom 4. September 2007 hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau auf den 1. Januar 2009 die Weisung zur Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen bis 70 kW in Kraft gesetzt. Die kleinen Holzfeuerungen müssen demnach periodisch alle zwei Jahre kontrolliert werden. Für die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Birrwil ist der Kaminfegerbetrieb Dössegger aus Seon zuständig. In den nächsten Wochen und Monaten werden sämtliche Holzfeuerungen in Birrwil überprüft (visuelle Kontrolle von Brennstofflager, Feuerung, Russ, Asche, usw.).

    Folgende Kosten werden auf Sie zukommen:

    • Erstkontrolle oder periodische Kontrolle gleichzeitig mit den Kaminfegerarbeiten (alle zwei Jahre), ohne Aschenprobeentnahme: pauschal pro Haushalt Fr. 40.00.
    • Laborkosten, Aschenanalyse und Mehrarbeit für das Rapportwesen werden mit Verfügung des Gemeinderates nach Aufwand verrechnet.
    • Kann die Kontrolle nicht gemeinsam mit der Kaminfegerarbeit durchgeführt werden, wird zusätzlich zu oben erwähnten Preisen eine Grundtaxe verrechnet.

    Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) darf in Holzfeuerungen, die nicht der kantonalen Messpflicht unterstellt sind, nur naturbelassenes Holz verbrannt werden. Verboten ist die Verbrennung von Abfall wie Papier, Karton, Verpackungen, Kunststoff, Holz mit Nägeln oder Schrauben, Altholz (Abbruchholz auch unbehandelt) und Restholz (Abschnitte von Schreinereien). Wenn Sie sich an die Bestimmungen der LRV halten, leisten sie einen wichtigen Beitrag an die gute Luftqualität, und ermöglichen eine speditive Feuerungskontrolle.

     

    GEMEINDERAT BIRRWIL