Sehr geehrte Hauseigentümer/innen und Mieter/innen
Gestützt auf § 30 Abs. 3 lit. b des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer vom 4. September 2007 hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau auf den 1. Januar 2009 die Weisung zur Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen bis 70 kW in Kraft gesetzt. Die kleinen Holzfeuerungen müssen demnach periodisch alle zwei Jahre kontrolliert werden.
Für die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Birrwil ist der Kaminfegerbetrieb Hans Peter Dössegger aus Seon zuständig.
In den nächsten Wochen und Monaten muss auch Ihre Holzfeuerungen überprüft werden (visuelle Kontrolle von Brennstofflager, Feuerung, Russ, Asche, usw.). Sie können diese Kontrolle vom erwähnten Kaminfeger durchführen lassen.
Folgende Kosten werden dem Anlagebetreiber für die Holzfeuerungskontrolle verrechnet.
- Erstkontrolle oder periodische Kontrolle gleichzeitig mit den Kaminfegerarbeiten (alle zwei Jahre), ohne Aschenprobeentnahme: pauschal pro Haushalt Fr. 40.00.
- Laborkosten, Aschenanalyse und Mehrarbeit für das Rapportwesen werden mit Verfügung des Gemeinderates nach Aufwand verrechnet.
- Kann die Kontrolle nicht gemeinsam mit der Kaminfegerarbeit durchgeführt werden, wird zusätzlich zu oben erwähnten Preisen eine Grundtaxe verrechnet.
Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) darf in Holzfeuerungen, die nicht der kantonalen Messpflicht unterstellt sind, nur naturbelassenes Holz verbrannt werden. Verboten ist die Verbrennung von Abfall wie Papier, Karton, Verpackungen, Kunststoff, Holz mit Nägeln oder Schrauben, Altholz (Abbruchholz auch unbehandelt) und Restholz (Abschnitte von Schreinereien).
Wenn Sie sich an die Bestimmungen der LRV halten, leisten sie einen wichtigen Beitrag an die gute Luftqualität, und ermöglichen eine speditive Feuerungskontrolle.
GEMEINDERAT BIRRWIL