Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom
26. November 2010 am 3. Januar 2011 in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung konnten abschliessend gefasst werden.