Öffentliche Auflage:
Folgende Baupläne können während der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden:
Einwendungen:
Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat 5708 Birrwil schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selber oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
GEMEINDERAT BIRRWIL