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Wahl eines Mitgliedes der Steuerkommission

Amtliche Publikation

Gemeindewahlen für den Rest der Amtsperiode 2010/2013

Wahl eines Mitgliedes der Steuerkommission

Nachdem nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet wurden, als zu wählen sind und innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingingen, hat das Wahlbüro gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) an seiner Sitzung vom 30. März 2011 nachstehende Personen in stiller Wahl für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 als gewählt erklärt:

Steuerkommission 

Name
Vorname
geb.
von
wohnhaft
Partei
bisher/
neu
Birrer
Therese
13.06.1957
Luzern LU
Birrwil
parteilos
neu

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses (Ablauf: 8. April 2011) beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

                                                                                                        WAHLBÜRO Birrwil AG