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Amtliche Publikation Gemeindewahlen für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 |
Wahl eines Mitgliedes der Steuerkommission
Nachdem nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet wurden, als zu wählen sind und innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingingen, hat das Wahlbüro gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) an seiner Sitzung vom 30. März 2011 nachstehende Personen in stiller Wahl für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 als gewählt erklärt:
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Name
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Vorname
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geb.
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von
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wohnhaft
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Partei
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bisher/
neu
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Birrer
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Therese
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13.06.1957
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Luzern LU
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Birrwil
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parteilos
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neu
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Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses (Ablauf: 8. April 2011) beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
WAHLBÜRO Birrwil AG