Gemäss Art. 4 des Raumplanungsgesetzes und § 3 BauG ist der Gestaltungsplan Goldene Wand, bestehend aus Situationsplan mit Profilschnitten, Sondernutzungsvorschriften und Planungsbericht, öffentlich bekannt zu machen.
Das Mitwirkungsverfahren für die Entwürfe des Gestaltungsplanes Goldene Wand findet vom 28. April 2011 bis 27. Mai 2011 statt. Während dieser Zeit können die Entwürfe zu den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Eingaben zur Mitwirkung können im Mitwirkungsverfahren von allen Interessierten innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden.
Für Interessierte wird am Montag, 9. Mai 2011, 17.00 Uhr, im Vereinslokal Birrwil eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Vertreter der Bauherrschaft, der Planer und des Gemeinderates werden über das Projekt informieren und Ihre Fragen beantworten.
Das Mitwirkungsverfahren ist nicht zu verwechseln mit dem erst später stattfindenden Einwendungsverfahren gemäss § 24 Abs. 2 BauG, welches nach der Vorprüfung der Entwürfe durch das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt und deren Bereinigung stattfindet.
Gemeinderat