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Signalisation Seeuferweg

Verkehrsanordnung - Seeuferweg

Publikation Verkehrsanordnung entlang Seeuferweg
Seeuferweg Gemeindebann Birrwil
  • Allgemeines Fahrverbot (2.01); Verbot für Tiere (2.12) und Gebotstafel Hundeleinenpflicht. Zusatz „ausgenommen Berechtigte“. Auf dem gesamten Seeuferweg, in beide Richtungen (zwischen den Gemeindegrenzen Boniswil und Beinwil am See)
  • Ersetzt Amtsblattausschreibung vom 21.07.1966; Seeweg, Allgemeines Fahrverbot
    (Reitverbot)
Einwendungen
Gegen diese Verkehrsanordnung können alle Betroffenen innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung beim Gemeinderat Birrwil schriftlich Einwendung erheben. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
06. April 2011 / Gemeinderat Birrwil