Der Kantonale Führungsstab (KFS) und die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) behalten das Feuerverbot gestützt auf das geltende
Brandschutzrecht und in Absprache mit umliegenden Kantonen weiterhin für das ganze Kantonsgebiet in Wäldern und an Waldrändern bei. Dieses Verbot gilt wie bisher ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen.
Weitere Hinweise sind dem folgenden Dokument zu entnehmen: