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Amtliche Publikationen

 
Bauherrschaft:
Müller Stapler Service GmbH, Oberdorfstrasse 4, 5708 Birrwil
Grundeigentümer:
Guido Müller, Wannehübel 17, 5708 Birrwil
Roland Müller, Hauptstrasse 49, 5736 Burg
Projektverfasse:
Guido Müller, Wannehübel 17, 5708 Birrwil
Roland Müller, Hauptstrasse 49, 5736 Burg
Bauobjekt:
Neubau 2 Fertiggaragen
Bauplatz:
Parzelle Nr. 1312, Oberdorf
Auflagefrist:
11. April 2011 - 12. Mai 2011
 
Bauherrschaft:
Stocker Anton, Wannefeld 18, 5708 Birrwil
Grundeigentümer:
Stocker Anton, Wannefeld 18, 5708 Birrwil
Projektverfasse:
Stocker Anton, Wannefeld 18, 5708 Birrwil
Bauobjekt:
Aussenisolation Fassaden
Bauplatz:
Wannefeld, Gebäude Nr. 18 (AGV-Nr. 444), Parzelle Nr. 1630
Auflagefrist:
11. April 2011 - 12. Mai 2011
 
 

Einwendungen: Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemein­derat 5708 Birrwil schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht ver­längert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzule­gen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

    

Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Ge­meindekanzlei eingesehen werden.
  
GEMEINDERAT BIRRWIL