Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Mai 2011
- Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2010
- Genehmigung Rechenschaftsbericht 2010
- Genehmigung Passation der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2010
- Zustimmung zum Verkauf des Köbiareals und entsprechende Vollmachterteilung
- Genehmigung Abfallreglement
- Genehmigung Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan / Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung in Bezug auf das Gebiet „Goldene Wand“ (Ein- und Umzonung Grünzone)
Ortsbürgergemeinde vom 12. Mai 2011
- Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2010
- Genehmigung Rechenschaftsbericht 2010
- Genehmigung Passation der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2010
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann gestützt auf § 31 des Gemeindegesetzes und Ziffer III der Gemeindeordnung von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation im Wynentaler Blatt ergriffen werden.
Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde sind abschliessend.
Ablauf der Referendumsfrist: 16. Juni 2011
GEMEINDERAT BIRRWIL