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Amtliche Publikationen

 
Bauherrschaft:  Einwohnergemeinde Birrwil, vertreten durch den Gemeinderat, 5708 Birrwil                                                                                                                 
Grundeigentümer:      diverse
Projektverfasser: Flury Bauingenieure AG, Tramstrasse 11, 5034 Suhr
Bauobjekt:
Neubau Meteorwasserleitung; Neubau Kanalisationsleitung;
Sanierung Kanalisationsleitung
Bauplatz: Wilifeld, diverse Parzellen
Auflagefrist: 23. Mai 2011 bis 21. Juni 2011
 
   

Einwendungen

Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat 5708 Birrwil schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht ver­längert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzule­gen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

 

Öffentliche Auflage
Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Ge­meindekanzlei eingesehen werden.

   

GEMEINDERAT BIRRWIL