Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind mit Ausnahme des Traktandums 5 sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Mai 2011 am 16. Juni 2011 in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung konnten abschliessend gefasst werden.
Gestützt auf § 62g) des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Mai 2011, Traktandum 5, Totalrevision Abfallreglement, mit 196 gültigen und 5 ungültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden ist. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt.
Der Gemeinderat Birrwil erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 17. Mai 2011 auf 731. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/5 oder 147. Total eingereicht worden sind 201 Unterschriften, wovon 196 gültig sind.
Dieser Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und § 71 des Gesetzes über die politischen Rechte beim Regierungsrat des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Gemeinderat