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Baugesuch - Planauflage

   
Bauherrschaft:                                   
Stockwerkeigentümergemeinschaft Zopfstrasse 22, Birrwil
Grundeigentümer:
Stockwerkeigentümergemeinschaft Zopfstrasse 22, Birrwil
Projektverfasser:
Martin Rutz, Zopfstrasse 24, 5708 Birrwil
Bauobjekt: Erweiterung Balkone und Terrassen / Verglasung Vorbau / Neubau Kamin
Bauplatz:
Parzelle Nr. 1300, Zopf, Gebäude Nr. 22 (AGV-Nr. 520)
Auflagefrist: 2. August 2011 – 31. August 2011
 
Bauherrschaft:                                   
Max und Irene Gloor, Dorf 11, 5708 Birrwil
Grundeigentümer:
Max Gloor, Dorf 11, 5708 Birrwil
Projektverfasser:
Dieter Hintermann, Seengerstrasse 20, 5706 Boniswil
Bauobjekt: Umbau bestehende Wohnung im Gebäude Nr. 11 (AGV-Nr. 91)
Bauplatz:
Parzelle Nr. 818, Dorf
Auflagefrist: 15. August 2011 bis 13. September 2011                                                            
 
 
 

Einwendungen: Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemein­derat 5708 Birrwil schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht ver­längert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selber oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzule­gen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Öffentliche Auflage: Die Baupläne können während der Auflagefrist bei der Ge­meindekanzlei eingesehen werden.

GEMEINDERAT BIRRWIL