Aufgrund der Demission von Frau Jeannette Plangger als Mitglied der Schulpflege ist eine Ersatzwahl durchzuführen.
Die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 findet am 27. November 2011 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 30. September 2011, 12.00 Uhr, einzureichen.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Birrwil, 29. Juni 2011
Wahlbüro