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Beschlüsse der a.o. Gemeindeversammlung

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung veröffentlicht. Hinsichtlich der dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung vom 30. September 2011

  1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Mai 2011.
  2. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Kommunalfahrzeug.
  3. Genehmigung Verpflichtungskredit Neubau Holzschnitzelheizung mit Nahwärmeverbund.
  4. Genehmigung Verpflichtungskredite Anschluss der gemeindeeigenen Liegenschaften an die Holzschnitzelheizung.
  5. Zustimmung zum Verkauf und Abschluss des Kaufvertrages, Parzelle Nr. 1484, Gebiet Goldene Wand.

Sämtliche Beschlüsse der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann gestützt auf § 31 des Gemeindegesetzes und Ziffer III der Gemeindeordnung von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert der Frist von 30 Tagen seit der Publikation im Wynentaler Blatt ergriffen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 3. November 2011

GEMEINDERAT BIRRWIL