Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplanes „Goldene Wand“ gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe des Gestaltungsplanes „Goldene Wand“ mit Erläuterungen, dem kant. Vorprüfungsbericht, sowie dem Bericht des Gemeinderates zum Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 BauG liegen vom 17. Oktober 2011 – 15. November 2011 auf der Gemeindeverwaltung Birrwil auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben Antrag und Begründung zu enthalten.
Gemeinderat Birrwil