Für die Ersatzwahl von einem Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 wurden gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) folgende Kandidaten angemeldet:
Die Ersatzwahl findet am 27. November 2011 statt. Den Stimmberechtigten werden frühzeitig die entsprechenden Wahlunterlagen zugestellt.
Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).