Bekanntgabe der Urnenwahl
Für die Ersatzwahl von einem Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 wurden für den zweiten Wahlgang folgende Personen fristgerecht angemeldet:
Da die Anzahl der Kandidierenden die Anzahl der zu vergebenden Sitze übersteigt, ist gemäss § 31 GPR ein zweiter Wahlgang durchzuführen.
Der zweite Wahlgang (Urnenwahl) findet am Sonntag, 11. März 2012 statt. Den Stimmberechtigten werden frühzeitig die entsprechenden Wahlunterlagen zugestellt.
Das Wahlbüro